Kosten der Behandlung

Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Privatversicherte Patienten können sich vor Beginn der Therapie in unserer Praxis einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Leistungen im Bereich der Prävention und Prophylaxe werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für diese Beratungen und Behandlungen müssen in Eigenleistung erbracht werden.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.

Sofern Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Kasse erhalten haben, sind Sie bei Vorlage von Zuzahlungen befreit.